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MERKBLATT 

Schuldenregulierung in der Liquiditätskrise.

Die Liquiditätsunterdeckung und die nachfolgende Zahlungsunfähigkeit können vorinsolvenzlich effizient mit den Maßnahmen der Schuldenregulierung gesteuert werden. In der Praxis wird oft ein Schuldenregulierungsplan eingesetzt. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Vertrag mit den Gläubigern, welcher die Gesamtverschuldung, die Quotenverteilung der Verschuldung auf die einzelnen Gläubiger, die quotale Tilgung der Gesamtverschuldung und die Planzeit der Tilgung reguliert. Nachfolgend werden die Grundsätze des Schuldenregulierungsplans dargestellt.

Liquiditätskrise und Zahlungsunfähigkeit.

Eine Schuldenregulierung soll bei den zivilrechtlich unbestrittenen Forderungen frühestmöglich angestrebt werden. Zu dem Beginn der Schuldenregulierung soll regelmäßig geprüft werden, ob die Zahlungsunfähigkeit im Sinne der § 17 InsO vorliegt und somit kurzfristig ein Insolvenzverfahren droht. Sodann sollen die Gläubiger festgestellt werden: öffentlich-rechtliche Gläubiger, institutionelle Gläubiger, strategische Gläubiger, private Gläubiger, Haftungsgläubiger. Es müssen die Ursachen der Verschuldung sowie der Mahn- und der Vollstreckungsstatus zu jeder Forderung in der Vorarbeit festgestellt werden.

Aufstellung des Liquiditätsstatus.

Wenn die unbestrittenen und die vorrangigen Forderungen feststehen, wird ein Liquiditätsstatus aufgestellt. Es handelt sich um eine Gegenüberstellung der liquiden Aktiva des Schuldners und der liquiden Passiva des Schuldners. Zu den Aktiva gehören die Bankguthaben und die Ersparnisse des Schuldners, die offenen Kreditlinien, die kurzfristig aktivierbaren Geld- und Darlehensforderungen gegenüber Dritten. Zu den Passiva gehören die unbestrittenen fälligen und die kurzfristig fällig werdenden Verbindlichkeiten. Die Liquiditätsunterdeckung ist die ermittelte Differenz zwischen den Aktiva und den Passiva. Sodann werden die verfügbaren Geldmittel zur angestrebten Regulierung der Verbindlichkeiten ermittelt. Dazu gehören die Verwertungserlöse aus der möglichen Verwertung des schuldnerischen Vermögens und die regulären Einnahmen des Schuldners (Gewinne, Gehalt, Rente) unter Abzug der regulären notwendigen Ausgaben des Schuldners. Der festgestellte aktuelle Liquiditätsstatus und die ermittelten periodischen Einnahmenüberschüsse des Schuldners werden den Gläubigern bei den nachfolgenden Verhandlungen regelmäßig mitgeteilt.

Planregulierung der Verbindlichkeiten.

Die Planregulierung der Verbindlichkeiten erfolgt, indem die regulären Einnahmenüberschüsse des Schuldners und ggf. etwaige Erlöse aus der Verwertung seines Vermögens in der künftigen Planzeit zur Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten eingesetzt werden. Die Plantilgung Verbindlichkeiten soll quotal den jeweiligen Forderungen der Gläubiger entsprechen und sämtliche Verbindlichkeiten abdecken. In dem Schuldenregulierungsplan wird die Planzeit der Schuldenregulierung mit durchschnittlich 3 bis 5 Jahren vorgesehen. Kein Gläubiger soll vor der Feststellung des Tilgungsplans mit Abschlagszahlungen und höheren Quoten bevorzugt werden, da dies das Ergebnis der Planverhandlungen beeinflussen kann. Über die Planregulierung wird mit sämtlichen Gläubigern unter der gebotenen Offenlegung der wirtschaftlichen Lage und der künftigen Erwerbsaussichten des Schuldners verhandelt. Der vereinbarte Tilgungsplan soll in der nachfolgenden Planzeit als zivilrechtlicher Vertrag eingehalten werden. Kein Gläubiger darf während der Planzeit bevorzugt werden oder ausfallen, da dies den Fortbestand der vereinbarten Planregulierung beeinflussen kann. 

Sonstige Liquiditätsmaßnahmen.

Außerhalb der Planregulierung sollen weitere Maßnahmen der Stabilisierung berücksichtigt und zweckmäßig eingesetzt werden. Praxisrelevant sind die folgenden Liquiditätsmaßnahmen: Die Stundungsvereinbarungen, die Darlehens- und die Investitionsbeteiligungen, der Forderungsverzicht, die Umwandlung der Forderungen in die Vermögensrechte.

Zusammenfassung.

Sobald eine Liquiditätskrise eintritt, sollen die Maßnahmen der Schuldenregulierung kurzfristig ergriffen werden. Je weiter die Liquiditätskrise fortgeschritten ist, desto wichtiger ist es, die Verhandlungen mit den Gläubigern fachmännisch zu unterstützen.

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