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MERKBLATT
Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S 6.
Der IDW S 6 ist ein Gutachtenstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.: „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten IDW S 6“ (Stand 16.05.2018). Von der BGH-Rechtsprechung wird das IDW S 6 Gutachten grundsätzlich als Mittel des sorgfältigen Sanierungsmanagements anerkannt.
Nach der BGH-Rechtsprechung kann mit einem Sanierungsgutachten IDW S 6 in Haftungsfällen die Sorgfältigkeit der Geschäftsleitung dargelegt werden. Seine Bedeutung hat das Sanierungsgutachten jedoch vor allem als Sanierungsleitfaden für restrukturierende Unternehmen und Unternehmen in der Krise. Der IDW S 6 Standard entspricht den Mindestanforderungen der Kreditinstitute an das Risikomanagement bei Sanierungskrediten (MaRisk). In rechtlich komplexen Sanierungsfällen und in den Konzernkonstellationen ist die Begutachtung nach dem IDW S 6 die reguläre Voraussetzung der Bank- und Drittfinanzierung. Das IDW S 6 Sanierungsgutachten wird regelmäßig bei Verhandlungen mit Stakeholdern, Finanzbehörden und öffentlich-rechtlichen Stellen erstellt.
Im Rahmen der IDW S 6 Begutachtung wird das Unternehmen rechtlich und betriebswirtschaftlich bewertet. Den Sanierungsbeteiligten werden die Fortführungsfähigkeit und die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens für den Fall der Konzeptumsetzung bestätigt.
Begutachtung der Insolvenzreife.
In der Vorstufe der Sanierungsbegutachtung wird nach dem Standard IDW S 11 geprüft, ob eine Insolvenzreife vorliegt. Das Unternehmen darf zum Beginn der Sanierung weder zahlungsunfähig gemäß § 17 InsO noch überschuldet gemäß § 19 InsO sein. In der Zeit bis zur Fertigstellung des Sanierungskonzepts darf keine Insolvenzreife eintreten. In der Praxis wird dies oft durch Leistungen der Sanierungsbeiträge Dritter oder durch Aufnahme eines Überbrückungskredits sichergestellt.
Inhalte des Sanierungsgutachtens.
Das IDW S 6 Sanierungsgutachten hat einen formalen Aufbau und wird wie folgt strukturiert:
Zwei-Stufenkonzept.
Die IDW S 6 Begutachtung wird in zwei Stufen eingeteilt. In der ersten Stufe müssen die Krisenursachen und das Krisenstadium festgestellt und eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose bejaht werden. Für eine positive Fortführungsfähigkeit muss im Planungszeitraum des Konzepts die Finanzierung des Unternehmens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sichergestellt werden. Der Planungszeitraum entspricht in der Regel mindestens dem laufenden und dem folgenden Geschäftsjahr. In der zweiten Stufe muss definiert werden, wie das Unternehmen eine nachhaltige Sanierungsfähigkeit wiedererlangt. Der Gutachter erarbeitet sanierende Maßnahmen für die Bereiche Führungsmanagement, Stakeholderbeteiligung, Strategie, Produktion, Beschaffung und Absatzprogramm, Marketing und Vertrieb, Forschung und Entwicklung, Finanzen, Belegschaft, Organisation und Unterstützungssysteme. Das Ergebnis der IDW S 6 Begutachtung ist die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zum Ende des Planungszeitraums.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit.
Sanierungsfähig ist ein erwerbswirtschaftliches Unternehmen dann, wenn am Ende des Planungszeitraums nachhaltig die Renditefähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit wiedererlangt werden. Die Renditefähigkeit bedeutet, dass die (Re-)Finanzierbarkeit am Markt gewährleistet ist. Dies setzt ein angemessenes positives Eigenkapital und eine angemessene branchenübliche Rendite voraus. Die Wettbewerbsfähigkeit wird gutachterlich positiv eingestuft, wenn das Unternehmen zum Ende des Planungszeitraums über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt.
Umsetzung der Sanierung.
Nach der Erstellung des Sanierungskonzepts muss die Umsetzung der Planmaßnahmen erfolgen beziehungsweise fortgeführt werden. Die Überwachung der Sanierung erfolgt im Rahmen des Sanierungscontrollings. Wesentliche Soll-Ist-Abweichungen werden in der Planung bis zum Ende des Sanierungszeitraums fortgeschrieben. Über die negativen Planabweichungen wird den Sanierungsbeteiligten berichtet.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei finanzierenden Kreditinstituten (MaRisk) verlangen die Überwachung der Sanierung und der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Unternehmen. Auch andere Beteiligte der Sanierung, unter anderen, die Unternehmensleitung, die Gesellschafter, der Betriebsrat, die Lieferanten, müssen über die Umsetzung der Planmaßnahmen regelmäßig informiert werden. Damit bleibt die Unterstützung der Beteiligten in dem Sanierungszeitraum sichergestellt.
Zusammenfassung.
Die Begutachtung nach dem IDW S 6 Standard wird von den Banken und von den Investoren im Rahmen der komplexeren Sanierungen gefordert. Die Begutachtung hat den hohen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Sanierungspraxis zu entsprechen. Wir informieren Sie gerne zu den einzelnen Fragen der Sanierungsbegutachtung und übernehmen die Erstellung des IDW S 6 Gutachtens.
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